Re: Einspruch gegen Bebauungsplan


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Abgeschickt von M. Büttner am 22 November, 2005 um 09:35:23

Antwort auf: Re: Einspruch gegen Bebauungsplan von Dirk Baumeister am 21 November, 2005 um 22:58:50:

Wenn es sich um eine Baugenehmigung nach § 34 BauGB handeln sollte, ist zu prüfen, ob sich das 4-geschossige Haus in die Umgebung einfügt. Das ist nur möglich, wenn bereits mehrere, das Umfeld prägende Gebäude in ähnlicher Höhe und Kubatur vorhanden sind.
In jedem Fall werden Sie als Nachbar im Rahmen der Baugenehmigung beteiligt und können Ihre Bedenken vortragen. Hier würde ich bereits professionelle Hilfe einschalten.
Liegt ein Bebauungsplan vor (wie aus der Überschrift zu schließen wäre) ist zu prüfen, ob die Festsetzungen eingehalten werden.
Viel Erfolg!




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