Re: Grundbucheintrag gleich Baugenehmigung?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 25 November, 2005 um 12:32:40

Antwort auf: Grundbucheintrag gleich Baugenehmigung? von neuhaus am 25 November, 2005 um 01:29:43:

Ein Grundbucheintrag ist KEINE Baugenehmigung. Der Grundbucheintrag kann höchstens ein Indiz für eine Duldung sein, die dann wiederum eine Bestandsschutz auslösen kann. Wenn die Gebäudeteile zulässigerweise errichtet wurden, wird es dafür die Genehmigungsunterlagen noch bei der Hausakte geben, die bei der zuständigen Behörde mit Vollmacht des Eigentümers eingesehen werden kann.

: Wir beabsichtigen den Kauf eines Wohngebäudes,
: für das in Teilbereichen die Baugenehmigungen fehlen bzw. nach Angaben des Verkäufers verlustig gegangen sind - so zB für das Obergeschoß des Gebäudes und die angrenzende Dachterrasse. Im Grundbuch allerdings sind dieses Obergeschoß und die Dachterrasse im Bestandsverzeichnis eingetragen, das Gebäude wurde in der bestehenden Form seit ca 25 Jahren bewohnt. Frage: begründet der Eintrag im Grundbuch einen baurechtlichen "Bestandsschutz" für das Gebäude?

: Gruß und Dank für Antwort - A.N., Köln





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