Re: Wohnraumberechnung


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Abgeschickt von joans am 25 November, 2005 um 14:32:30

Antwort auf: Re: Wohnraumberechnung von Dirk Baumeister am 19 November, 2005 um 12:53:49:


Hallo !

"Der Raumbereich unter Treppen ist in der WoFlV nicht gestrichen"

Und was ist mit Artikel 1 ????

Artikel 1, § 3, Absatz 3:
Bei der Ermittlung der Grundflächen bleiben außer Betracht die Grundflächen von Schornsteinen, Vormauerungen, Bekleidungen, freistehenden Pfeilern und Säulen, wenn sie eine Höhe von mehr als 1,50 Meter aufweisen und ihre Grundfläche mehr als 0,1 Quadratmeter beträgt, von Treppen mit über drei Steigungen und deren Treppenabsätze, von Türnischen sowie Fenster- und offenen Wandnischen, die nicht bis zum Fußboden herunterreichen oder bis zum Fußboden herunterreichen und 0,13 Meter oder weniger tief sind.

Gruß,

Jonas





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