Re: Errichtung zweiter Grenzmauer


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Abgeschickt von Peronna am 07 April, 2005 um 18:14:54:

Antwort auf: Errichtung zweiter Grenzmauer von Katharina am 06 April, 2005 um 09:22:03:

Bestimmungen über Nachbarwände/Grenzwände findet man in den Nachbarrechtsgesetzen der einzelnen Bundesländer.


: Der Nachbar möchte auf seinem Grundstück eine Mauer errichten, weil wir einen Teich haben. Da haben wir auch nichts gegen. Da bereits au unserer Seite eine "ortsübliche" Einfriedung mit kleiner Mauer und Zaun steht, haben wir ihn wohl darum gebeten, eine entsprechende Dämmung zwischen den Mauern anzubringen. Da es sich bei den Häusern um Grenzbebauung handelt, möchte er aber auch die Mauer an unserem ein wenig längerem Haus vorbeiziehen. Darf er das? Wenn ja, was muß er bezüglich Regenwasser usw. beachten, um unsere Hauswand nicht zu beschädigen. Auch wegen der Höhe bin ich mir nicht ganz sicher. Ortsüblich ist hier im Moment 1,20 m. Aber das ist jetzt bereits bei uns vorhanden und dort kommt sein Sohn noch rüber, weil die ihn nicht im Griff haben. Was kann man machen? Weiß mir keinen Rat mehr, ohne den nachbarschaftlichen "Frieden" zu gefährden.





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