Re: Carport länger als genehmigt


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Abgeschickt von Holger am 26 November, 2005 um 13:46:54:

Antwort auf: Re: Carport länger als genehmigt von Nici am 26 November, 2005 um 10:16:16:

theortisch bedarf es einer Nachbarzustimmung, weil gemäß Nachbarrecht NRW und Baurecht max 15m Stellplätze/Garage/Carport an den Grenzen errichtet werden dürfen, wobei die max. Länger eines Stellplatzes 9m betragen darf.
Also falls der Nachbar böse ist, gibts ggf Probleme. Kann das Amt aber auch einfach wegen geringfügiger Abweichung ignorieren.

Gruß
Holger



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