Re: Entwässerung Nachbar


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Abgeschickt von Holger am 26 November, 2005 um 13:54:34:

Antwort auf: Entwässerung Nachbar von Franz bennett am 18 November, 2005 um 10:26:26:

Hier ist die Frage wie die Grundstücke zum Abwasserkanal liegen. Falls der Nachbar keine andere Möglichkeit hat außer über ihr grundstück zu entwässern (z.B. bei hintenliegenden Grundstücken), so hat er ein Notleitungsrecht gemäß BGB. Dies muß nach ständiger Rechtsprechung auch nicht als Baulasteingetragen eingetragen werden, da sich das Recht nicht aus der Baulast, sondern dem BGB eribt. Instofern wäre ein eingescannter Lageplan mit der Rohverlegung hilfreich 8-)

Grundsätzlich hat er das Rohr aber auch dann zu seinen Lasten so umzulegen, dass es der Bebauung Ihres Grundstückes nicht unverhältnismäßige entgegensteht. (Sehr schwammig, aber so machen es sich die Richter halt einfach 8-( ) Auf KEINEN FALL an der Grenze anbschneiden und verschließen. Dann ist Schadensersatz fällig!

: Hallo,
: ich habe ein Grundstück gekauft und möchte darauf ein Haus bauen. Die Baugenehmigung ist auch schon vorhanden. Leider haben wir bei Grabungen ein Abwasserrohr auf meinem Grundstück gefunden, womit der Nachbar sein Regenwasser abführt. Nun ist ein Streit darüber entbrannt. Um bauen zu können muss das Rohr weg. Das Rohr ist nicht als Baulast eingetragen, noch sonst irgendwo vermerkt. Das Rohr liegt also illegal. Was soll ich tun. Der Nachbar weigert sich zu kooperieren. Er möchte, dass ich sein Regenwasser an mich mit anschließe. Das können wir aber nicht tun, weil wir eine Zisterne mit einbauen müssen, die nur für unsere Entwässerung dimensioniert werden kann (Platzgründe). Was sollen wir tun? In meinem Verständnis ist es so, dass wir im Recht sind, weil es ja illegal dort liegt.





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