Abgeschickt von Holger am 26 November, 2005 um 13:56:11:
Antwort auf: Re: Garagenhöhe von Dirk Baumeister am 18 November, 2005 um 09:04:29:
in der Regel heißt es in den LBOs : im Mittel 2,75m über Geländehöhe. ggf B-Plan berücksichtigen!
: In der Regel sind in den Landesbauordnungen die max. Höhen für Garagen und Nebengebäude an der Grundstücksgrenze beschrieben.
: : Gibt es eine Bauvorschrift die , die Höhe einer Garage , bei Grenzbebauung , festlegt.