Re: Tiefgaragen-Neubau auf unserer Grundstücksgrenze


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Abgeschickt von Holger am 26 November, 2005 um 14:00:16:

Antwort auf: Re: Tiefgaragen-Neubau auf unserer Grundstücksgrenze von Dirk Baumeister am 16 November, 2005 um 16:40:28:

Wer hat wem gegenüber eine Duldung bzgl. Baustrom aufgegeben. Rechtlich ist dies nicht durchsetzbar. hier kann man ohne Probleme einen Baustromanschluss vom lokalen Energieversorger bestellen


: "Baustrom" können Sie m. E. gar nicht abgeben. Oder haben Sie einen entsprechenden Tarif beim regionalen Versorger? Wo wird der Strom denn entnommen? Wer rechnet mit wem ab?

: Die Zulässigkeit von Sichtschutzelementen hängt von den Festlegungen des B-Plan bzw. der jeweiligen Landesbauordnung ab.

: Bei der Bepflanzung ist der Fehler offensichtlich nicht durch den Bauträger gemacht worden sondern durch den jetzigen Eigentümer. Warum sollte der Bauträger für einen nicht von ihm gemachten Fehler verantwortlich sein und Mehraufwand in Kauf nehmen?

: Grundsätzlich gilt eine Verpflichtung zum Schadensersatz. Wenn ein Unternehmer oder auch eine Privatperson einen Schaden verursacht haftet er/sie nach allgemeinem Rechtsgrundsatz für die Wiederherstellung in den ursprünglichen Zustand. Dazu braucht es keine besondere Regelung.

:
: : Hallo, ich brauche dringend Rat:

: : Auf dem Nachbargrundstück entstehen gerade zwei Fünffamilienhäuser. Die zugehörige Tiefgarage wird mit der äußeren Wand auf dem größten Teil unserer Grundstücksgrenze entlang geführt. Das ist soweit auch genehmigt und kaum anfechtbar. Das Problem:

: : Wir haben vor etwa 3,5 Jahren eine lebende Grenzbepflanzung mit Scheinzypressen auf unserer Seite vorgenommen, vermeintlich mit Wurzelballen vollständig auf unserer Seite. Leider war damals nicht noch einmal genau eingemessen worden. Nach aktueller Vermessung des Bauherrn nebenan, ein Bauträger, läuft die Grenze nun etwa durch die Wurzelballen. Dieser will sich nicht darauf einlassen, die Büsche - wenn Entfernung notwendig - bis zum Einzug dauerhaft rechtsfähiger Eigentümer zunächst wieder so nah als möglich auf die Grundstücksgrenze zurückzupflanzen und erst dann eine Regelung auf der Basis des Nachbarschaftsrechts zu treffen.

: : Gibt es ev. eine Handhabe, diese Bepflanzung - mit oder ohne Ausgraben - dennoch zu retten??

: : Alternative wären 1,8 m hohe Sichtschutzwände auf der Grenze, die uns m.E. niemand verbieten kann, sonst wird das Grundstück zu klein.

: : Und wie stelle ich sicher, dass weitere Baggerschäden durch die Grenzbebauung anschließend auch anständig entschädigt bzw. behoben werden??

: : Bin ich zur Abgabe von Baustrom verpflichtet oder kann ich eine solche Duldung auch aufheben??

: : Würde mich über rasche Hilfe freuen!!!

: : Johannes Moerschner





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