Re: Baum des Nachbarn zu nah am Grundstück


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Abgeschickt von Holger am 26 November, 2005 um 14:06:41:

Antwort auf: Re: Baum des Nachbarn zu nah am Grundstück von Dirk Baumeister am 15 November, 2005 um 08:30:59:

Also ob der baum dort beim Kauf stand ist rechtlich belanglos. Ich gehe davon aus, dass der Baum bei 8m Höhe schon länger als 6 Jahre dort steht. Daher gibt es keinen Beseitigungsanspruch. Bzgl. Ersatzbepflanzung stellt sich die Frage ob es jemandem Auffällt. Einzige Möglichkeit wäre den Nachbar zu Fragen, ob er mit einer Entfernung des Baumes einverstanden ist, wenn Sie die Kosten dafür übernehmen. Ggf als Kaminholz verwenden 8-))
Andere Möglichkeiten gibt es nicht das ohne das Wohlwollen des Nachbarn durchzusetzen. Der müßte dann schon morsch und umsturzgefährdet sein...

: Wenn ich Ihr Nachbar wäre, sähe ich wenig Anlass, auf Ihren Wunsch einzugehen. Sie haben das Grundstück mit dem Wissen gekauft, dass der Baum auf dem Nachbargrundstück steht. Zusätzlich müsste ich als Eigentümer des Baumes "Ersatzpflanzungen" auf meinem Grundstück vornehmen, wenn der Baum gefällt würde. Das heißt, dass zu den Kosten für das Fällen des Baumes auch noch die Kosten für die neuen Bäume hinzukommen.

: : Hallo ,
: : der Baum steht wohl schon länger, bis zum kauf und weitere Monatelang wurde unser jetziges Grundstück noch von den Nachbarn (mit Einwilligung des damaligen Grundstück Eigners) mit genutzt.
: : Weil der Baum unser Grundstück verschattet und dicke Äste in unser Grundstück hinein ragen, ist die Frage ob es überhaupt möglich ist z.B. aus diesem Grund den Eigentümer darauf anzusprechen den Baum entfernen zu lassen.
: : Ich möchte nicht den erst den Nachbar darauf ansprechen, sondern mich hiermit vorab informieren und ggf. erst danach mit dem Nachbar darüber sprechen.

: : DANKE





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