Re: Grenzbebauung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Holger am 26 November, 2005 um 14:14:48:

Antwort auf: Re: Grenzbebauung von Andreas am 10 November, 2005 um 13:52:41:

Hallo Andreas,

schau im Nachbarrecht nach. Dort ist das ganze unter "Abstand" geregelt. Geht auch über das BGB. Würde aber erst einmal so mit dem Nachbarn reden. Von wegen "Ich glaube, dass du dort wohl versehentlich überbaut hast. Wass können wir denn da machen?"
Wenn man direkt mit Gesetzestexten und dann noch schriftlich ankommt, macht die Gegenpartei meistens zu und rennt zum Anwalt. Nur sicherheitshalber möglichst sofort ansprechen und zufällig für reiclich Zeugen sorgen 8-))

: Hallo Mario,
: vielen Dank für diese tolle Antwort. Welchem Gesetzestext haben Sie denn diese Information entnommen ? Ich möchte den Sachverhalt schriftlich fixieren und möchte dabei natürlich die Gesetzesgrundlage mit angeben.

: Gruß,
: Andreas





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]