Re: Carport länger als genehmigt


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Nici am 27 November, 2005 um 22:45:56

Antwort auf: Re: Carport länger als genehmigt von Holger am 26 November, 2005 um 13:46:54:

Hallo Holger,
danke für die Info.
Habe meinen Mann nochmal aufs Carport gejagt :-)
Also, es ist der Dachüberstand, der bei 9,10 m liegt, nicht die Stempel.

Kennt sich da jmd. aus, zählt der Dachüberstand wirklich nicht mit?

Also, ist ja nicht so, dass der Dachüberstand auf dem Nachbargrundstück hängt, der ist schon noch auf unserem Grundstück.

Aber man weiß ja nie, an was für einen Nachbarn man gerät in einem Neubaugebiet und die Ämter nutzen ja auch jede Gelegenheit, Gebühren zu kasssieren :-(





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]