Grenzbebauung mit Garage


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Abgeschickt von L. Wolff am 28 November, 2005 um 08:09:57

Bauträgervertrag; ursprüngl. Planung der 10 DHH sah spiegelgleiche Garage mit Nachbarn an Grenze vor; Nachbar zieht Garage 6 Meter vor. Abgesehen von einer eventuell vorliegenden Baugenehmigung für dieses vorziehen, wird dieser Sachverhalt als erhebliche Beinträchtigung empfunden, da der Eingangsbereich dadurch zu einem dunklen "Betontunnel" wird. Können solche Beeinträchtigungen das vorziehen der Garage verhindern; wer entscheidet ?




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