Zaun auf Sondernutzungsrecht


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Abgeschickt von Katja am 07 April, 2005 um 20:51:15

hallo,
wir haben uns 2003 eine etw mit einem sondernutzungsrecht für den garten. jetzt wollen wir den garten auf "unserem" grundstück einfrieden. wir wollen einen 1,80m hohen sichtzaun (holz)setzen, im bebauungsplan (düsseldorf) sind keine vorschriften zur art der einfriedung festgelegt. die nachbarin, deren garten an unseren grenzt hat auch so einen zaun und schräg gegenüber gibt es auch so einen zaun.
können wir diesen zaun als ortsüblich ansehen?
oder können unsere direkten nachbarn uns einen strich durch die rechnung machen(hätten gerne offene gärten) und wir müßten auf 1,2m höhe bleiben?
auf der anderen seite steht eine malerei. bestehen für die besitzerin dieses gründstücks andere auflagen?

vielen dank für eure hilfe
katja



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