Re: Baufenster und Dachüberstand


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Abgeschickt von Holger am 28 November, 2005 um 11:39:28:

Antwort auf: Baufenster und Dachüberstand von Isabel Wolf am 27 November, 2005 um 23:44:09:

Richtig ist Antwort b) 8-))Überstände von max 1,5m bleiben unberücksichtigt, wenn sie 2m von der Grenze weg stehen. Einfach mal nach der LBO im Netz suchen und den Abschnitt zu Abstandsflächen lesen. Von den Grenzen muss das Haus mind. je 3m Abstand halten ggf. mehr je nach Höhe. Steht aber alles in dem einen Abschnitt...

: Wir möchten ein Baugrundstück in Hessen erwerben, daß ein Baufenster der Größe 11x12m hat.
: Gem. Bebauungsplan kann "eine Überschreitung der Baulinien und Baugrenzen durch Balkone, Loggien, Erker und Terassenflächen ausnahmsweise bis zu 1,5m zugelassen werden, wenn die Überschreitungen insgesamt nicht mehr als 50% der jeweiligen Gebäudelänge einnehmen."
: Die Dachüberstande sind gem. Bebauungsplan mit maximal 50cm festgesetzt.

: Welche maximalen Gebäudebamessungen sind zulässig:
: a) 10x11m (Dachüberstände dürfen nicht aus dem Baufenster hinausragen)
: b) 11x12m (maßgebend sind nicht die Dachüberstände sondern die Abmessungen der fertigen Außenwände)




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