Re: WEG-Teilung vs Realteilung => nachteilig


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Abgeschickt von Holger am 28 November, 2005 um 11:49:22:

Antwort auf: WEG-Teilung vs Realteilung => nachteilig von Christian am 27 November, 2005 um 09:36:24:

Hallo,

laß besser die Finger davon. Rechtlich gesehen braucht man dann vom "Nachbarn", der Miteigentümer ist, eine Genehmigung für sämtliche Veränderungen an tragenden Wänden, Änderungen an der Außenfassade (Fenstergestaltung, Balkone, Markiesen etc etc.)Wenn nebenan das Dach kaputt geht, dass biste mit den Kosten für die Reparatur mit dabei. Wenn der Nachbar die Grundbesitzabgaben nicht bezahlt, so ist ja auch der freundliche Miteigentümer haftbar. Und das schönste ist, dass man für jede diese Änderungen eine Eigentümerversammlung abhalten muß, die Beschlußfähig sein muß und man eine Mehrheit für die Zustimmung braucht (bei 50:50 eine spannende Sache wenn man sich nicht versteht...)
Also lieber finger weg....

: Hallo,
: ich interessiere mich für eine DHH. Das Grundstück ist lt. Auskunft des Verkäufers WEG-geteilt weil die Gemeinde für Real-Teilung größere Grundstücke vorschreibt.

: Da ich mich mit der Thematik nicht gut auskenne, aber eine prinzipielle Abneigung gegen Gemeinschaftseigentum habe folgende Frage:

: Meine Frage: Enstehen mit durch die WEG-Teilung gravierende Nachteile - wenn ja welche ?

: Gruss
: Christian





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