Wohnungskauf>Baumängel


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Abgeschickt von Andreas K. am 28 November, 2005 um 19:24:08

Beispielfall:
Bei einem Wohnungskauf werden nach Abschluß des Kaufvertrages Mängel bekannt, die vor dem Notartermin noch nicht ersichtlich bzw. bekannt waren.

statt Neubau des Kellers >alte Außenwände im Keller (vom Vorgebäude)

Kann der Käufer noch eine Kaufpreisminderung oder einen Rücktritt vom Kaufvertrag geltend machen, wenn der Kaufpreis von ihm noch NICHT gezahlt wurde (Kaufvertrag=unterschrieben)?



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