Abgeschickt von Harald Elbers am 28 November, 2005 um 19:24:39
Guten Tag!
Ich habe eine ganz allgemeine Frage zur Gesetzeslage in Rheinland-Pfalz: Wer darf einen Bauantrag ( Einfamilienhaus, etc.) stellen? Nur Architekten oder auch andere Fachkundige? Was genau benötigt man für Vorraussetzungen?
Vielen Dank schonmal,
Harald