Re: Bebauungsplanänderung


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Abgeschickt von M. Büttner am 29 November, 2005 um 09:24:17

Antwort auf: Bebauungsplanänderung von Michael Berché am 28 November, 2005 um 13:24:40:

Wenn Sie der Meinung sind, die Änderung sei für Sie nachteilig (ist es wirklich so?), haben Sie im B-Planverfahren mindestens zweimal die Gelegenheit, Ihre Bedenken der Gemeinde mitzuteilen. Achten Sie auf die ortsüblichen Bekanntmachungen.
Die Gemeinde muss im Rahmen der Abwägung zumindest begründen, warum sie Ihre Bedenken u.U. nicht berücksichtigt. Wenn das der Fall ist, bleibt für Sie nach Abschluss des Planverfahrens nur eine langwierige Normenkontrollklage, die sich vermutlich nicht lohnt.
Aus Fairnessgründen würde ich den Käufer informieren, damit er ebenfalls seine Bedenken geltend machen kann. Eine Pflicht für Sie besteht nicht.




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