pech gehabt!!!


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Abgeschickt von Ülger am 29 November, 2005 um 12:50:18

Antwort auf: Re: Einspruch gegen Bebauungsplan von M. B�ttner am 22 November, 2005 um 09:35:23:

wenn einer einen bauantrag für ein mehrfamilienhaus eingereicht hat, dann hat der zuständige architekt sicherlich geprüft, was auf dem grundstück baurechtlich möglich ist, bzw. sich schon mit dem bauamt abgestimmt. schliesslich können es sich die wenigsten architekten leisten, "nur mal so" drauf loszuplanen und dann zu schauen, was passiert. was glauben sie, was der architekt vom bauherr zu hören bekommen würde, wenn mit seinem geld "monopoly" gespielt wird?

mit dem geld, das sie für eine professionelle hilfe ausgeben müssten (was am ende doch nichts bringt)könnten sie ohne weiteres eine woche in urlaub fliegen. ich an ihrer stelle würde das geld sinnvoller anlegen, als irgendwelchen rechtsanwälten bzw. das-bekommen-wir-schon-hin-architekten zu schenken. der ganze stress lohn sich einfach nicht.

wir hatte einem halben jahr im büro einen ähnlichen fall. wir haben ein 6-familienhaus auf ein sehr enges grundstück geplant, dass vorher als spielwiese für die anwohner gedient hatte. da können sie sich sicherlich vorstellen, wie die reagierten? da wurde einspruch erhoben, rechtsanwälte eingeschaltet, gutachten gemacht,.... was kam dabei raus? nichts.

in diesem sinne

ülger



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