Carportgrenzbebauung


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Abgeschickt von nici am 30 November, 2005 um 12:53:50

Die Bauanzeige für unser Carport mit Abstellraum 6 x 9 m wurde genehmigt (Grenzbebauung, Abstand zum Nachbarn ca. 1 m, zur Straße ca. 5 m).

Wie bereits vor kurzem gepostet haben wir beim Nachmessen des Flachdaches festgestellt, dass dieses 9,10 m lang ist. Die Außenpfosten des Carport haben aber die richtige Länge.

Kann uns der zukünftige Nachbar (bislang haben wir keinen) oder das Bauamt jetzt irgendetwas wollen?

Zimmermann behauptet, man hätte immer 2% Toleranz.

Ich habe Angst, dass wir das Dach kürzen lassen müssen.

Kennt sich jmd. aus und kann uns weiter helfen?



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