Re: Verjährung von Rechnungen


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Abgeschickt von Foni am 30 November, 2005 um 17:03:04:

Antwort auf: Verjährung von Rechnungen von Stefanie Marks am 29 November, 2005 um 21:19:23:

Vieleicht sagt noch ein Rechtserxperte was dazu, aber ich denke die Forderung verjährt nach 3 Jahren und damit zum Ende 2005. Die Rechnung wurde nun gestellt, so dass der Vorgang noch nicht verjährt sein dürfte. Sie sollten nochmal in Ihren Vertrag schauen , evt. steht dort etwas über den Zeitraum der Schlussrechnungslegung und wie diese auszusehen hat. Wenn Sie eine Auftragssumme haben und die Abschläge abziehen, sollten Sie auch die Rechnungssume kommen, ggf. Nachträge hinzuziehen. Im Zweifel suchen Sie einen Rechtsbeistand auf, der Ihre Vertragsunterlagen und die Forderung der Firma prüft.



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