Re: Carportgrenzbebauung


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Abgeschickt von Foni am 30 November, 2005 um 17:08:26:

Antwort auf: Carportgrenzbebauung von nici am 30 November, 2005 um 12:53:50:

Dachüberstände werden nicht mitgerechnet, so lange sie den Vorgaben der jeweiligen Bauordnung entsprechen. Bei 9,10 m Dachlänge und 9,00 Gebäudelänge brauchen Sie meines Erachtens keine Sorgen haben.



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