Abgeschickt von Foni am 30 November, 2005 um 17:08:26:
Antwort auf: Carportgrenzbebauung von nici am 30 November, 2005 um 12:53:50:
Dachüberstände werden nicht mitgerechnet, so lange sie den Vorgaben der jeweiligen Bauordnung entsprechen. Bei 9,10 m Dachlänge und 9,00 Gebäudelänge brauchen Sie meines Erachtens keine Sorgen haben.