Re: Träger der Vermessungskosten


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Abgeschickt von Schneider am 01 Dezember, 2005 um 10:34:45:

Antwort auf: Träger der Vermessungskosten von Tietz am 30 November, 2005 um 21:55:10:

Das eine Vermessung mit oder ohne Grenzsteine möglich ist, ist die Formulierung nicht abwegig sondern sogar üblich. Das Einbuddeln der wertvollen Steine kostet je nach Gebührenordnung bzw. Verhandlungsgeschick extra und zwar ca. 50 Euro pro Stein. Billiger bzw. kostenlos sind Stahlheringe aber die sind nicht unbedingt durch das STGB geschützt. Ich würde Steine bezahlen, weil eine lohnenswerte Anlage.

: Auf diesen Seiten habe ich gelesen, dass die Vermessungskosten trägt derjenige, der im Kaufvertrag als Träger dieser Kosten eingetragen ist.
: Was ist, wenn im Kaufvertrag stehen würde: "Die Vermessungskosten trägt der Verkäufer. Die Kosten des Setzens der Grenzsteine (Grenzmarkierungen) trägt der Käufer"? Ist solche Formulierung überhaupt möglich? Welche Kosten und von wem werden dann getragen?
: Alina T.





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