Insolvenz Handwerker: Rückforderung Lebensversicherungsguthaben durch Insolvenzverwalter


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Abgeschickt von Josef am 01 Dezember, 2005 um 17:20:14

Hallo zusammen,
meine Frau und ich haben in 2004 ein Haus gebaut. Unser Elektriker teilte uns im November 2004 mit, daß er seine Arbeiten nicht mehr beenden könne, da er keine liquiden Mittel mehr habe. Die von uns geleisteten Anzahlungen - auf Empfehlung des Architekten - seien von ihm für andere Dinge aufgebraucht worden. Den daraufhin beantragten und seit Januar 2005 vorliegenden vollstreckbaren Titel haben wir eingesetzt, um aus der bestehenden Lebensversicherung des Elektrikers eine Teilbefriedigung (ca. 1.300 EUR) zu erlangen. Die Pfändung haben wir der Versicherungsgesellschaft im Mai 2005 mitgeteilt, die Auszahlung des Guthabens erfolgte im August 2005. Ende Juni 2005 soll die Barmer einen Antrag auf Insolvenz beim Amtsgericht gestellt haben. Jetzt fordert der Insolvenzverwalter den an uns ausgezahlten Lebensversicherungsbetrag zurück, da sie im letzten Monat vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens angestrebt wurde (§ 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO).
Weiß jemand einen Rat, ob und was wir unternehmen müssen bzw. können, um die Zahlung nicht zugunsten der Insolvenzmasse, die überwiegend sowieso nur dem Insolvenzverwalter zufließt, zu leisten?
Vielen Dank.
Josef



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