Re: Zimmerdecke kommt herunter


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Abgeschickt von Holger am 01 Dezember, 2005 um 23:02:08:

Antwort auf: Zimmerdecke kommt herunter von M.B. am 28 November, 2005 um 14:46:16:

Hallo,

da sind i. d. R. alle Ansprüche verjährt. Nach der Änderung des BGB verjähren Anprüche nach max. 10 Jahren statt früher ggf. 30. Hier müßte man unter Umständen eine Juristen bzgl. Übergangsfristen gefragen. So könnte man ggf. über Arglistige Täuschung noch eine Haftung erzielen.

: Wie sieht es mit der Gewährleistung aus, wenn sich in einem 13 Jahre alten Mehrfamilienhaus die Zimmerdecke nach unten wölbt, heißt der Putz löst sich und kommt herunter? Erste Reparaturen dieser Art waren bereits nach 4-5 Jahren fällig, als sich in einer Wohnung der Putz einer Wand beim Streichen der Tapete löste. In zwei weiteren Wohnungen sind bereits Teile der Zimmerdecken erneuert worden, z.T. innerhalb der 5jährigen Gewährungsleistungsfrist z.T. auch danach. Im Sommer wurde im Treppenhaus eine Stelle der Decke ausgebessert und jetzt löst sich in einer weiteren Wohnung die Decke. Augenscheinlich wurde seinerzeit kein Haftgrund verwendet, so dass zu befürchten ist, dass weitere Schäden auftreten werden. Kann die seinerzeit ausführende Firma für diese Schäden noch haftbar gemacht werden?





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