Re: Wohnungskauf>Baumängel


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Abgeschickt von Holger am 01 Dezember, 2005 um 23:11:47:

Antwort auf: Wohnungskauf>Baumängel von Andreas K. am 28 November, 2005 um 19:24:08:

Hallo,
grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass dem Vorbesitzer bekannt war, dass der Keller älter ist als das eigentliche Haus. Somit hätte er arglistig getäuscht und der Käufer kann den Preis mindern (Verhandlungssache) oder ganz vom Kauf zurücktreten!

: Beispielfall:
: Bei einem Wohnungskauf werden nach Abschluß des Kaufvertrages Mängel bekannt, die vor dem Notartermin noch nicht ersichtlich bzw. bekannt waren.

: statt Neubau des Kellers >alte Außenwände im Keller (vom Vorgebäude)

: Kann der Käufer noch eine Kaufpreisminderung oder einen Rücktritt vom Kaufvertrag geltend machen, wenn der Kaufpreis von ihm noch NICHT gezahlt wurde (Kaufvertrag=unterschrieben)?





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