Bauvertrag vs. zusätzliche Kosten


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Abgeschickt von alexsie am 02 Dezember, 2005 um 12:39:02

Hallo,

wir haben im Sommer diesen Jahres einen Vertrag zwecks einer Bodenplatte bei einem Unternehmen unterschrieben. Im Vertrag selbst wurde bereits deklariert, was zum Umfang des selben gehört. Nachdem wir aber noch weitere Arbeiten direkt von der Firma machen lassen wollten, haben wir uns ein weiteres Angebot machen lassen, ober das Einsetzen einer Zisterne und eines Gastanks und über Leerrohre in der Bodenplatte. Die Firma hat dann Anfang September immer wieder den Termin verschoben, so dass nun Mitte 11/2005 die Bodenplatte "gegossen" wurde und die Zusatzarbeiten gemacht worden. Der Geschäftsführer war zweimal vorher bei uns auf der Baustelle und hat sich das Grundstück und die Bodenbeschaffenheit angesehen. Des weiteren wurde er auch mehrfach, bereits Wochen vorher darüber informiert (sowohl vom Bauherrn, als auch vom Architekten), dass man in Bayern jemanden vom Bauamt zwecks Abnahme des Schurrgerüsts benötigt. Dort hat dann der Unternehmer natürlich auch angerufen, aber erst ca. 5 Tage vor Baubeginn. Dort hat er dann erfahren, dass er auch noch das Vermessungsamt einschalten muss. Also hat er dies getan und somit einen Dringlichkeitsantrag ausgelösst (GebOVerm). Die rechnung haben wir als Bauherrn nun bekommen, natürlich mit Dringlichkeitszuschlag von 76 Euro (brutto).
1. Wer muss diese Kosten des Dringlichkeitszuschlages zahlen!?
Dann stellte er am Tag des Baubeginns fest, dass die ja nun mehr ausbaggern müssen, da wir eine Mindesthöhe des Fussbodens von max. 50cm von der Erschließungsstrasse nicht überschreiten dürfen. Auch nach Rücksprache mit dem Landsratsamt und dem Bürgermeister der Gemeinde, durften wir nicht höher gehen. Ok. Nun hat aber der Bauunternehmer gemeint, dass sein kleiner Bagger dafür nicht ausreicht und sie das in drei Tagen nicht schaffen würden. Somit hat er ohne uns zu Fragen, einfach einen größeren Bagger bestellt. (Man muss dazu noch sagen, dass der Unternehmer in seinem Vertrag drin stehen hat, dass er 30 Tage bis zur Fertigstellung Zeit hat, die Arbeiten zu beenden -> somit also kein Zeitdruck).
Und zur Folge hatte dies für uns, dass wir nun die Kosten des zusätzlichen Baggers bezahlen sollen und die zusätzlichen Erdarbeiten, die damit verbunden sind. Wir haben weder im Vorfeld ein Angebot bekommen, noch sind wir gefragt worden.
2. Ist diese Kostenweitergabe des Unternehmers somit rechtens?

Abgesehen davon, dass drei Leute es mit zwei Baggern in drei Tagen nicht geschafft haben, eine Bodenplatte mit vier Leerrohren zu gießen, zwei Ausgrabungen für Gastank und Zisterne vorzunehmen und die Zisterne und den Gastank wieder einzusetzen und zu verdichten (was man bei beiden nicht machen sollte).
Wie gesagt, der Unternehmer wusste von den Mehrarbeiten und den Anforderungen der Gemeinde im voraus. Er war es sogar, der beim Architekten ein Höhenplan hat anfertigen lassen, mit genau den 50cm, welche ich vorher erwähnt habe.

Wäre schön, wenn sich jemand diesbezüglich mal äußern könnte.

Danke

/Alex



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