Re: Vertröstung über jahre(Bauantrag)


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Abgeschickt von M.Büttner am 02 Dezember, 2005 um 13:33:39

Antwort auf: Vertröstung über jahre(Bauantrag) von Alex Hafenthaler am 01 Dezember, 2005 um 17:57:03:

Ganz einfach: aus der "Ecke, wo keiner bauen darf" muss eine "Ecke, wo man bauen darf" werden. Dazu müsste man aber wissen, welche Gründe dem Bauen entgegenstehen:
Liegt die "Ecke" im Außenbereich gem. § 35 BauGB? Dann könnte die Gemeinde z.B. eine Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 3 BauGB aufstellen, und einzelne Grundstücke in den Innenbereich einbeziehen, so dass man evtl. bauen könnte.
Stehen naturschutzrechtliche Gründe entgegen (Schutzgebiet, Biotop)? Dann müsste man mit der Naturschutzbehörde reden und evtl. eine Befreiung, Entlassung, etc. bewirken.
Lösungsmöglichkeiten können hier nur so konkret beschrieben werden, wie die Fragestellung ist.
Gruss,
M. Büttner



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