Re: Baugenehmigung/5m-Grenzabstand?(Bayern)


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Michaela am 02 Dezember, 2005 um 15:00:04:

Antwort auf: Re: Baugenehmigung/5m-Grenzabstand?(Bayern) von alexsie am 02 Dezember, 2005 um 14:50:15:

Danke für die schnelle Antwort. Ich werde noch verrückt. Die bestehen hier auf einen Grünsteifen von 5m vor dem Haus. Diese Verordnung ist angeblich "Stadtspezifisch" und nicht umgehbar. Ich weis nur nicht an wen man sich da sonst wenden kann. Wir brauchen nämlich diese 2m mehr am Haus (Anbau an bestehendes Gebäude). Ich frage mich nur für was es die bayr. Bauordnung gibt, wenn sich irgendwelche Kleinstadt-Möchtegerns hier so aufspielen können.

: Bei unserem Bauvorhaben (ebenfalls Bayern) sind es defintiv 3 Meter. Bestätigt durch Architekt und Landratsamt, also Baubehörde.

: /alex

: : Hallo,

: : kann die Stadt (Bayern) auf einen Grenzabstand von 5m vom Haus zur Straße hin bestehen (als Grünfläche)?
: : Ich dachte immer man muss nur eine 3m Grenze einhalten.

: : Mfg
: : Michaela




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]