Re: WEG-Teilung vs Realteilung => nachteilig


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 02 Dezember, 2005 um 19:07:05

Antwort auf: Re: WEG-Teilung vs Realteilung => nachteilig von Holger am 28 November, 2005 um 11:49:22:

Ganz sooo schlimm muss es nicht sein. Für die WEG-Teilung muß eine Teilungserklärung erstellt worden sein, in der z. B. vorab bereits erklärt werden könnte, dass die Zustimmung das anderen für tragende Teile des einen Hauses nicht erforderlich ist. Es lohnt sich auf jeden Fall, die Teilungserklärung und die sonstigen Teilungsunterlagen aufmerksam und fachkundig zu lesen. Wer dazu keine Zeit (oder keine Fachkunde) hat, sollte dann tasächlich die Finger davon lassen denn der Teufel steckt hier im Detail.

: Hallo,

: laß besser die Finger davon. Rechtlich gesehen braucht man dann vom "Nachbarn", der Miteigentümer ist, eine Genehmigung für sämtliche Veränderungen an tragenden Wänden, Änderungen an der Außenfassade (Fenstergestaltung, Balkone, Markiesen etc etc.)Wenn nebenan das Dach kaputt geht, dass biste mit den Kosten für die Reparatur mit dabei. Wenn der Nachbar die Grundbesitzabgaben nicht bezahlt, so ist ja auch der freundliche Miteigentümer haftbar. Und das schönste ist, dass man für jede diese Änderungen eine Eigentümerversammlung abhalten muß, die Beschlußfähig sein muß und man eine Mehrheit für die Zustimmung braucht (bei 50:50 eine spannende Sache wenn man sich nicht versteht...)
: Also lieber finger weg....

: : Hallo,
: : ich interessiere mich für eine DHH. Das Grundstück ist lt. Auskunft des Verkäufers WEG-geteilt weil die Gemeinde für Real-Teilung größere Grundstücke vorschreibt.

: : Da ich mich mit der Thematik nicht gut auskenne, aber eine prinzipielle Abneigung gegen Gemeinschaftseigentum habe folgende Frage:

: : Meine Frage: Enstehen mit durch die WEG-Teilung gravierende Nachteile - wenn ja welche ?

: : Gruss
: : Christian




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