Re: Denkmalschutz-Zutrittsrecht


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 02 Dezember, 2005 um 20:18:05

Antwort auf: Denkmalschutz-Zutrittsrecht von Nicole-C. am 28 November, 2005 um 14:22:09:

Wenn der Mieterin ein Termin, vielleicht sogar mit Ausweichterminen, benannt wird, sollte Sie nur eingeschränkt den Zutritt verweigern dürfen. Der Vermieter hat das Recht, sich über den Zustand seines Eigentums zu informieren.

: Angenommen jemand besitzt ein unter Denkmalschutz stehendes Fachwerkhaus in stark desolatem Zustand, welches noch vermietet ist. Um einen Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis stellen zu können vereinbaren die Untere sowie die Obere Denkmalbehörde einen Ortstermin. Die Mieterin verweigert jedoch den Zutritt. §28 Denkmalschutzgesetz regelt das Zutrittsrecht aber nur bei Gefahr in Verzug-muss man in so einem Fall richterliche Anordnung einholen?
: MfG





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]