Re: Staffelgeschoss und Grenzbebauung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 02 Dezember, 2005 um 20:25:58

Antwort auf: Staffelgeschoss und Grenzbebauung von Alexander Härter am 28 November, 2005 um 17:29:21:

Ein Staffelgeschoss springt i. d. R. an allen Seiten zurück, an denen es zurück springen kann - also nicht an Grenzbebauungen, da dort ansonsten Abstandflächen entsprechend den Festlegungen der Landesbauordnung einzuhalten wären. Allerdings muss das Staffelgeschoss auch an allen Seiten zurück springen, wo es nicht an ein bestehendes Gebäude anbaut.

: Hallo.
: Folgende Situation: ein alter Bebauungsplan aus den 70er Jahren gibt vor: Flachdach und 2 Vollgeschosse. Wunsch des Bauherren: eine Aufstockung seines Reiheneckhauses, das bereits 2 Vollgeschosse mit Flachdach hat. Der Lösungsansatz ist nah: ein Staffelgeschoss mit Flachdach und weniger als 2/3 der Wohnfläche des darunter liegenden Geschosses als Aufstockung (kein Vollgeschoss). Frage: Staffelgeschoss ist ein Geschoss, das gegenüber dem darunter liegenden Geschoss zurückspringt... An allen Seiten oder reicht auch nur an einer? Wass ist mit der Abstandfläche gegenüber dem Nachbaren (Reihenhaus)? Oder darf man auch hier von der Grenzbebauung ausgehen und keine Abstandsflächen einhalten?





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