ETW-Eigentümerliste mit Garagen


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Abgeschickt von Jan J. am 08 April, 2005 um 15:02:14

Guten Tag,
2 Jahrtzehnte habe ich mich gewundert, weshalb schwerwiegende Mängel in einer 19-Parteien-Eigentumswohnungsanlage von den 2 Beiräten immer gekonnt-verborgen Pro-Verwalter ignoriert wurden. Der jetzige Verwalter war früher Bauherr. Als ich eine ETW kaufte, war Bedingung, dass ich auch einen Garagenstellplatz kaufen mußte.
Nun habe ich durch Zufall mit Hilfe einer Liste des Amtsgerichtes herausgefunden, dass die beiden Beiräte keinen Garagenstellplatz eingetragen haben. Sie benutzen jedoch einen, sie vermieten ihn.
Das Gericht will mir nun aber nicht eine Liste aller 19 Parteien geben; das sei Aufgabe des Hausverwalters. Aber ansonsten sei die Auskunft über die 2 Stellplätze "vollinhaltlich korrekt".

Nun habe ich den Verwalter schriftlich um eine solche Liste gebeten. Aber ich habe nur die Antwort erhalten:

"Guten Tag,
die von Ihnen gewünschte Liste steht uns leider nicht zur Verfügung. Wir haben auch nur Zugriff auf die Eigentümerliste, die Ihnen vorliegt. Falls Sie Fragen haben, rufen sie uns bitte an.
Freundliche Grüße"

Mir sagt diese Antwort, dass die Sache stinkt. Denn wenn konsequent alle ETW-Käufer einen Garagenstellplatz hätten kaufen müssen, haääte die Antwort leicht etwa lauten können: "Die Liste der ETW-Eigentümer und der Garagenstellplatz-Eigentümer stimmt überein."

Wer kann Rat geben? Ist der Verwalter verpflichet, eine komplette Liste auszuhändigen? Wenn der Verwalter sich solche "Judasse"*) einkauft, als "Libero" nutzt, reicht das, mit Hilfe eines Anwalts eine Kündigung zu erwirken?

*) Als ich in der Vergangenheit mal berechtigte Anliegen vortragen wollte, kam ausgerechnet vom Verwalter die Frage, ob ein großer Raum über meiner ETW nicht als Raum für eine Tischtennisplatte genutzt werden könnte.-Ein toll eingespieltes Team; denn so hat man mich mundtot gemacht. Der Vorgang steht schön im Protokoll...

Ich hoffe auf kluge Antworte und danke dafür




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