Re: Baugenehmigung/5m-Grenzabstand?(Bayern)


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 02 Dezember, 2005 um 20:55:51

Antwort auf: Re: Baugenehmigung/5m-Grenzabstand?(Bayern) von Michaela am 02 Dezember, 2005 um 15:00:04:

Es gibt verschiedene Ebenen der Festlegungen für ein Baugebiet. Die Bauordnung, den B-Plan, städtische Satzungen für einzelne Gebiete usw. Es kann durchaus vorkommen, dass für Bayern aus der Bauordnung 3,00 m gelten und eine Gemeinde für einen einzelnen Straßenzug 5,00 m vorschreibt. Es müssen die Festlegungen für das einzelne Grundstück geprüft werden.

: Danke für die schnelle Antwort. Ich werde noch verrückt. Die bestehen hier auf einen Grünsteifen von 5m vor dem Haus. Diese Verordnung ist angeblich "Stadtspezifisch" und nicht umgehbar. Ich weis nur nicht an wen man sich da sonst wenden kann. Wir brauchen nämlich diese 2m mehr am Haus (Anbau an bestehendes Gebäude). Ich frage mich nur für was es die bayr. Bauordnung gibt, wenn sich irgendwelche Kleinstadt-Möchtegerns hier so aufspielen können.


: : Bei unserem Bauvorhaben (ebenfalls Bayern) sind es defintiv 3 Meter. Bestätigt durch Architekt und Landratsamt, also Baubehörde.

: : /alex

: : : Hallo,

: : : kann die Stadt (Bayern) auf einen Grenzabstand von 5m vom Haus zur Straße hin bestehen (als Grünfläche)?
: : : Ich dachte immer man muss nur eine 3m Grenze einhalten.

: : : Mfg
: : : Michaela




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