Re: Pflasterarbeiten an der Grundstücksgrenze


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Holger am 03 Dezember, 2005 um 13:38:22:

Antwort auf: Pflasterarbeiten an der Grundstücksgrenze von Falke am 03 Dezember, 2005 um 12:44:45:

Hallo,

wer das ortsübliche Niveau ändert, muss dafür sorge tragen, dass er keine Auswirkungen auf den Nachbarn verursacht (Regenentwässerung, Bodenbewgungungen etc etc) Das gilt natürlich in beide Richtung (rauf/runter). Also mal frohes Pflastern 8-)) Steht klar in den LBOs und dem Nachbarrecht...

: An einer vorhandenen Grundstücksgrenze (abgestellt durch Rabattenplatten) möchte ein Nachbar seine Seite mit Granitsteinen pflastern. Der andere Nachbar hat Bedenken, dass, wenn er auf seiner Grundstückseite künftig Veränderungen vornimmt (leichte Absenkung des Niveau) die gepflasterte Fläche beschädigt werden könnte. Nun macht er seinen Nachbarn auf dieses Problem aufmerksam und verlangt, dass die Pflasterarbeiten so auszuführen sind, dass sie unabhängig von der vorhandenen Grenzbebauung befestigt sein muss, damit hier künftig keine Schäden entstehen können.
: Muss der Nachbar dem zustimmen? Hat der Nachbar dann nicht einen Freibrief (egal was er macht, der Nachbar zahlt dir Reparatur seines Pflasters immer)?
: Haftet nicht derjenige, der Veränderungen, gerade wenn es um Niveauveränderungen geht, für Schäden beim Nachbarn?
: Mich würde die Meinung der Forumteilnehmer interessieren, vielleicht hat ja jemand einen ähnlichen Fall schon gelöst?





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]