Balkonanbau nachträglich


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Abgeschickt von Silvia am 03 Dezember, 2005 um 20:30:30

Hallo,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Mehrfamilienhaus mit 18 Wohnungen, es wurden jetzt nachträglich an 12 Wohnungen Balkone angebaut. An den Dachwohnung keine. Sind die Balkone Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum. Muss die Teilungserklärung über die Anteile geändert werden oder nicht? Muss ich jetzt bei Sanierungen usw. mitzahlen?



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