Abstand Balkon


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Abgeschickt von egges am 08 April, 2005 um 15:08:15

Hallo,

ich bewohne eine Eigentumswohnung im DG eines viergeschossigen Mehrfamilienhauses in Hannover. In diesem Straßenzug grenzt wie üblich Haus an Haus. Die Häuser stehen traufseitig zur Straße. Unser Haus hat ein Steildach, welches zum Nachbarhaus hin abgewalmt ist, in dem unsere Wohnung liegt. Das angrenzende Nachbarhaus (ebenfalls viergeschossig) hat in unserem angrenzenden Giebelbereich über ca. 6 m ein Flachdach, auf das wir aus unserer Schlafzimmergaube draufsehen. Erst nach den ersten 6 m hat auch dieses Haus ein Steildach.
Unser Haus wurde 1959 gebaut und genehmigt. Das Dachgeschoss war von je her ausgebaut. Der Nachbar baut zurzeit sein Dachgeschoss aus. Er baut ebenfalls eine Gaube in die abgewalmte Giebelseite seines Hauses mit Blickrichtung direkt zu unserer Gaube. Der Abstand beträgt aber 6 m.

Nun zu meinem Problen:

Vor dieser Gaube baut er nun auf das Flachdach im Bereich der ersten drei Meter eine Terrasse, die wiederum 3 m Abstand zu unserer Gaube einhält.
Allerdings kann man natürlich von dort problemlos in unser Schlafzimmer sehen. Eine Baugenehmigung hat er dafür erhalten. Er muss lediglich die 3 m Abstand einhalten.
Ich kann mir nun beim besten Willen nicht vorstellen, dass dies richtig sein soll, da seine Terrasse nun direkt mit einem Abstand von 3 m vor unserem Schlafzimmerfenster liegt. Hat das Bauamt recht? Oder hätten wir als Nachbarn beteiligt werden müssen?
Gelten nicht auch für Balkon Mindestabstände zu Wohnräumen fremder Wohnungen?

Danke und Gruß aus Hannover



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