nachträgliche Verrechnung der Statikberechnung des BU


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Abgeschickt von alexsie am 05 Dezember, 2005 um 16:12:10

Hallo,

also so langsam glaub ich, will uns unser Bauunternehmer, welcher die Bodenplatte gegossen hat, ruinieren. Im Sommer diesen Jahres wurde ein Vertrag für die Bodenplatte unterzeichnet. Seit dem bis zum heutigen Tage war keine Rede davon, dass uns die Kosten eines Subunternehmers, der die Bodenplattenstatik erstellt hat, in Rechnung gestellt werden. Es steht auch nicht im Vertrag mit drin, dass dies Bestandteil der Pauschale wäre. Gut, aber es steht auch nicht drin und wir sind auch nicht darauf hingewiesen worden, dass dieser Kosten noch auf uns zukommen würden. Wir haben auch nie einen solchen "Berater"-Vertrag des Sub-Unternehmers unterschrieben.

Wie ist nun hier die Sachlage?

Vielen Dank im voraus.

/alexsie



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