Re: nachträgliche Verrechnung der Statikberechnung des BU


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 05 Dezember, 2005 um 22:21:38

Antwort auf: nachträgliche Verrechnung der Statikberechnung des BU von alexsie am 05 Dezember, 2005 um 16:12:10:

Wie bereits bei der ersten Anfrage angerissen, ist zu klären, was beauftragt, angeboten und tatsächlich ausgeführt wurde. Der Unternehmer kann mit und ohne Auftrag Anspruch auf eine Vergütung aus unterschiedlichen Rechtsansprüchen geltend machen, Sie können unter Umständen Teile davon abwehren.
Wenn die Ausschreibung und der Auftrag vom Architekten vorbereitet wurde, sollte er die sachliche und rechnerische Prüfung übernehmen können. Konkrete Handlungshinweise bezüglich der Forderungen des Unternehmers kann eigentlich nur ein Anwalt geben.

: Hallo,

: also so langsam glaub ich, will uns unser Bauunternehmer, welcher die Bodenplatte gegossen hat, ruinieren. Im Sommer diesen Jahres wurde ein Vertrag für die Bodenplatte unterzeichnet. Seit dem bis zum heutigen Tage war keine Rede davon, dass uns die Kosten eines Subunternehmers, der die Bodenplattenstatik erstellt hat, in Rechnung gestellt werden. Es steht auch nicht im Vertrag mit drin, dass dies Bestandteil der Pauschale wäre. Gut, aber es steht auch nicht drin und wir sind auch nicht darauf hingewiesen worden, dass dieser Kosten noch auf uns zukommen würden. Wir haben auch nie einen solchen "Berater"-Vertrag des Sub-Unternehmers unterschrieben.

: Wie ist nun hier die Sachlage?

: Vielen Dank im voraus.

: /alexsie




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