Re: Wohnraumberechnung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 05 Dezember, 2005 um 22:51:52

Antwort auf: Re: Wohnraumberechnung von joans am 25 November, 2005 um 14:32:30:

Die zitierten Teile beschreiben allgemein, welche Teilflächen nicht zur Wohnfläche gehören und im speziellen auf die Flächen der Stufen. Danach sind Treppen mit mehr als drei Stufen eindeutig nicht der Wohnfläche zuzuordnen. Es gibt in dem zitierten Paragraphen keine Aussage zu den Bereichen unterhalb der Treppen. Es ließe sich bestenfalls ableiten, dass Treppenflächen mit weniger als vier Stufen unter Umständen zur Wohnfläche hinzu gerechnet werden dürften.

Im übrigen ist der Artikel 1 die Wohnflächenverordnung.


:
: Hallo !

: "Der Raumbereich unter Treppen ist in der WoFlV nicht gestrichen"

: Und was ist mit Artikel 1 ????

: Artikel 1, § 3, Absatz 3:
: Bei der Ermittlung der Grundflächen bleiben außer Betracht die Grundflächen von Schornsteinen, Vormauerungen, Bekleidungen, freistehenden Pfeilern und Säulen, wenn sie eine Höhe von mehr als 1,50 Meter aufweisen und ihre Grundfläche mehr als 0,1 Quadratmeter beträgt, von Treppen mit über drei Steigungen und deren Treppenabsätze, von Türnischen sowie Fenster- und offenen Wandnischen, die nicht bis zum Fußboden herunterreichen oder bis zum Fußboden herunterreichen und 0,13 Meter oder weniger tief sind.

: Gruß,

: Jonas




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