Abgeschickt von nat am 08 April, 2005 um 15:54:03
Das auf der Rückseite unseres Grundstücks anschließende Grundstück wird derzeit als Pferdekoppel genutzt und ist mit einem Stacheldraht- und einem Elektrozaun umzäunt. Ist dies im Wohngebiet zulässig? Normalerweise sollen unsere Kinder im Garten unbeaufsichtigt spielen können...