Re: Grenzabstand bei Augstockung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 06 Dezember, 2005 um 19:22:43

Antwort auf: Grenzabstand bei Augstockung von Sauerlacher S. am 06 Dezember, 2005 um 19:05:37:

Wenn die Festsetzungen eines gültigen Bebauungsplanes oder die Regelungen nach §34 BauGB eine Bebauung grundsätzlich zulassen, ist unter Einhaltung der erforderlichen Grenzabstände entsprechend den landesrechtlichen Regelungen (Abstandflächen) eine Bebauung möglich. Die Eintragungen im Grundbuch sind unerheblich. Entsprechende Informationen können bei der zuständigen Behörde oder einem Architekten eingeholt werden.

: Hallo,

: wir haben einen einstöckigen Anbau mit Flachdach an ein 2-Familienhaus gekauft. Jetzt möchten wir um eine Etage aufstocken. Das Problem ist, das der Anbau genau auf der Grenze zum Nachbargrundstück gebaut wurde. Unser Nachbar gibt seine Zustimmung nicht! Habe ich Möglichkeiten aufzustocken, wenn ich z.B.
: mit dem 1.Stock versetzt anfange(eine bestimmte Meteranzahl auf dem Dach einrücke)? Im Grundbuch ist eine Aufstockung vorgemerkt!





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