Abgeschickt von Karl Rhoden am 07 Dezember, 2005 um 12:04:51
Bei einer Stahlbetonstütze ist die Betondeckung vom Bauunternhmer ganz offensichtlich nicht eingehalten worden, es sind nur 5 mm. Jetzt nach 12 Jahren gibt es massive Schäden, Abplatzungen, Rostfahnen.
Kann man jetzt noch jemanden haftbar machen, wg dieser Mängel bzw. arglistiger Täuschung ?