Dachentwässerung anscheinend auf Nachbargrundstück


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Abgeschickt von Dennis am 08 Dezember, 2005 um 12:43:19

Unser Haus(A)wurde 1952 auf einem ca 5000qm grossen Grundstück gebaut. Im Jahre 1968 wurde das Grundstück geteilt und auf dem anderen Grundstück(2) ein Haus (B) gebaut. Beide waren bis dato in einer Hand. Die Grenze läuft ca 50 cm hinter der Trennmauer zwischen den Grundstücken. Aus der Trennmauer kommt das Fallrohr der Regenrinne. Hier wird ca eine Dachfläche von 10qm entwässert Haus (A).
Das Nachbargrundstück(2) + Haus (B) wurde meineswissens 2000 / 2001 verkauft. Wir haben das Haus (A)Frühjahr 2002 gekauft. Im Herbst 2002 beschuldigten uns die Nachbarn unser Dachwasser bei ihnen zu entsorgen. 2004 /2005 spitzte sich die Lage zu und wir wurden vom Baurechtsamt angeschrieben diesen Missstand zu beseitigen. Nach zusammensitzen mit dem Amt haben wir aus eine Sickerwassergrube geinigt, die auch von mir errichtet wurde. Die Nachbarn zweifeln aber die Funtkion der Versickerung an. ( Per Anwalt ) Kann ich mich hier auf den Bestandschutz beziehen, da der Abgang schon seit 1953 existiert und die Grenze erst ab ca 1968 ?
Wie ist hier das Baurecht ?




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