Re: Ärger mit Bauträger


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Abgeschickt von Werner am 08 April, 2005 um 18:00:58:

Antwort auf: Ärger mit Bauträger von Prangenberg am 08 April, 2005 um 13:32:04:

Hallo!
Alles nur schriftlich oder mit Zeugen. Auch nach einer letzten Chance anfangen heftig Druck aufzubauen mit einem guten Anwalt. Bald Strafanzeige stellen und einstweilige Verfügung holen. Wenn Ihnen ein Bezugsfertigstellungstermin
zugesichert wurde und dieser nur wegen der Mängel nicht eingehalten wird können Sie Schadensersatz verlangen.
Gruß aus Hessen
Werner


: Ich habe über einen stadtbekannten Bauträger der auch mit der Stadt zusammenarbeitet ein neu zu erichtendes Reihenhaus mit Grundstück erworben. Im der letzten Woche war der Bezugsfertigstellungstermin. Da nach Bezugsfertigstellung der anderen Nachbarn fast überall Mängel aufgetaucht sind, wollten wir auf Nummer Sicher gehen. Wir haben uns einen Sachverständigen zu Rate gezogen und eine Mängeliste erstellt. Zwei gravierende Mängel, zu einen eine vollflächige Schimmelbildung im OG unter der Holzkonstruktion (OSB-Platten) und zum anderen eine undichte Dachterasse mit Wasserflecken an der Decke im darunterliegenden Zimmer. Die beiden graviernden Mängel haben wir dem Bauträger eine Woche vor Abnahme schriftlich mitgeteilt. Daraufhin wurden vom Bauträger stillschweigend die Schlösser ausgetauscht, sodass wir unsere Eigenleistungen nicht mehr nachkommen konnten. Bei Übernahetermin haben wir a.g. der noch nicht behobenen Mängel die Abnahme verweigert. Uns wurde auf Nachfragen mitgeteilt, dass wir den Schlüssel erst wieder bekommen, wenn wir das Haus abnehmen. Unser ganzes Werkzeug befindet sich im Haus und wir wissen nicht, wer alles in díeser Zeit dort ein und ausgeht.
: Wie sollen wir uns verhalten, wir haben ein Frist für die Beseitigung bis Ende nächster Woche gestellt, die uns auch mündlich zugesagt wurde. Unsere Eigenleistungen würden dadurch um 3 Wochen unterbrochen. Welche Handhabe haben wir, was können wir geltend machen? Bitte um Hilfe-Danke





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