Re: Garantieleistung nach Insolvenz des Bauträger


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Abgeschickt von Foni am 08 Dezember, 2005 um 17:54:56:

Antwort auf: Garantieleistung nach Insolvenz des Bauträger von M. Schulze am 06 Dezember, 2005 um 17:35:56:

Zeigen Sie den Mangel dem Insolvenzverwalter des Bauträgers unter Fristsetzung an. Sollte der Bauträger oder Nachfolgefirmen nicht in der Lage sein, können Sie die Ersatzvornahme einleiten. (wird Ihnen der Insolvenzverwalter bestätigen, ggf. anrufen) Das wäre nur dann sinnvoll, wenn Sie auch ein Gewährleistungseinbehalt haben. Sollte das nicht der Fall sein, prüfen Sie Ihren Vertrag auf evt. Abtretung der Subunternehmergewährleistung. Sollte das auch nicht der Fall sein, lassen Sie sich vom Insolvenzverwalter (ggf. gegen einen kleinen Obolus zur Masse) eine Abtretungserklärung der Gewährleistungsansprüche geben und dann gehen Sie selbst an den Installateur ran. Prüfen Sie aber vorher, ob es auch wirklich seine Leistung war. Bis zur Gasuhr ist es Sache des Versorgers.



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