Re: Ärger mit Bauträger nach Wasserschaden


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Abgeschickt von Foni am 09 Dezember, 2005 um 11:48:46:

Antwort auf: Re: Ärger mit Bauträger nach Wasserschaden von Anja am 09 Dezember, 2005 um 09:47:23:

Man muß doch sagen, dass damit auch der Unternehmer eigentlich nichts verkehrt gemacht hat. Hierbei handelt es sich doch um einen Elementarschadenschaden, den man bei der Gebäudeversicherung extra versichern muß. Die Betriebshaftpflicht des Unternehmers wird nicht dafür aufkaommen, denn er hat ja eigentlich ncihts falsch gemacht. Fragen Sie doch mal ganz unverbindlich bei Ihrem Versicherer nach, was er denn meint, wer den Schaden zahlen müsste, wenn nicht die Bauleistungsversicherung.
Grundsätzlich ist es aber schon so, dass der Unternehmer sein Werk schützen muß, aber ob dies auch bei nicht beeinflussbaren Wetterbedinungen gilt..., da bin ich überfragt. Ich denke Sie sollten das mit Ihrer Versicherung besprechen, in welchen Versicherungsspaketen sowas abgesichert wäre. Lassen Sie sich auch nachweisen, warum die Bauleistungsverischerung diesen Schaden ausschliesst.



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