Re: Zweckfremde Nutzung einer Tiefgarage?


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Abgeschickt von Steffi am 08 April, 2005 um 18:50:40:

Antwort auf: Zweckfremde Nutzung einer Tiefgarage? von Helmut am 07 April, 2005 um 21:25:51:

Für Neubauten schreiben einige Bauordnungen z.Bsp. die Bauordnung NRW Fahrradeinstellplätze vor. Folgt man der unten verlinkten Empfehlung der Landesregierung, so sind Fahrradstellplätze in Tiefgaragen erlaubt, aber wohl nicht auf den Stellplatzfläche die für PKWs genehmigt sind.

: Wir haben mit unserem Reihenhaus vo zwei Jahren auch zwei Stellplätze einer unterhalb der einzelnen Grundstücke liegenden Tiefgarage erworben. Die Tiefgarage hat insgesamt 18 Stellplätze.

: Das Bauamt hat bei einer kürzlich vorgenommenen Begehung bemängelt, dass die Stellplätze zum Teil nicht für das Abstellen von Autos sondern Fahrädern oder anderen Dingen (in jedem Fall aber zweckfremd) genutzt werden und daher einen förmlichen Bescheid zur Räumung angedroht.

: Ist das Bauamt berechtigt in dieser Weise in die Nutzung von Privateigentum einzugreifen?





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