Re: Ärger mit Bauträger nach Wasserschaden


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Abgeschickt von Anja am 09 Dezember, 2005 um 13:28:44

Antwort auf: Re: Ärger mit Bauträger nach Wasserschaden von Foni am 09 Dezember, 2005 um 11:48:46:

Die Versicherung schließt die Schadensübernahme aus,da dies im Versicherungsumfang nicht enthalten war (es ging mal wieder um ein paar Tage weniger mit dieser Wassermenge die da runter kam), und hat uns gleichzeitig Gesetzesvorlagen mitgeschickt in denen hervorgeht, das es sich hier um einen Unternehmereigenschaden soll. Wir haben auch einen langen Schriftwechsel in dem alles festgehalten wird warum die Versicherung nicht zahlt und haben sogar eine Kopie des Wettergutachtens. Mir geht es in erster Linie nur darum, daß am Ende nicht wir auf den Kosten sitzen bleiben, da uns als Bauherr denke ich die wenigste Schuld triftt. Vor allem hätten wir den Bau niemals abgenommen mit dem Wissen einen Wasserschaden im Keller zu haben, der nicht fachgerecht behoben wurde. Na ja, trotzdem hilft uns ihre Info ein wenig weiter. Vielen lieben Dank für Ihr Bemühen!!!




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