Re: Entwässerung Nachbar


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Abgeschickt von Tom am 10 Dezember, 2005 um 23:14:14

Antwort auf: Entwässerung Nachbar von Franz bennett am 18 November, 2005 um 10:26:26:

hallo
§28
der eigentümer und die nutzungsberechtigten eines grundstücks, die aus besonderen rechtsgrund verpflichtet sind,das von den baulichen anlagen eines nachbargrundstücks tropfende oder abgeleitete oder vom nachbargrundstück übertretende niederschlagwasser aufzunehmen, sind berechtigt, auf eigene kosten besondere sammel und abflußeinrichtungen an der baulichen anlage des traufberechtigten nachbar anzubringen, wenn die damit verbundene beeinträchtigung nicht erheblich ist.sie haben diese einrichtungen zu unterhalten.

grüße tom



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